Ganz Polen jetzt eine Sonderwirtschaftszone
Durch das Gesetz vom 10. Mai 2018 über die Förderung von Neuinvestitionen und der dazugehörenden Durchführungsverordnung vom 28. August 2018 können Investoren nicht nur wie bisher in speziell ausgewiesenen Sonderwirtschaftszonen Steuerbefreiungen erhalten. Ab jetzt darf jede Gemeinde Vergünstigungen für Investoren anbieten.
Die Erteilung von Vergünstigungen in Form einer Befreiung von der Körperschaftssteuer und der Immobiliensteuer ist an quantitative und qualitative Kriterien gebunden. Neben der Investitionshöhe werden der Einfluss der Investition auf eine nachhaltige Wirtschafts- und Gesellschaftsentwicklung anhand bestimmter Einzelkriterien geprüft. Unter anderem werden Punkte für bestimmte Branchen, deklariertes Exportpotential, F+E Aktivitäten vergeben. Darüber hinaus werden Investitionen Kleiner und Mittlerer Unternehmen bevorzugt. Ein besonderes Augenmerk wird außerdem auf die Schaffung von Arbeitsplätzen für hochausgebildete Fachkräfte und berufsbildende Maßnahmen gerichtet.
Sollten Sie an einer Investition in Polen interessiert sein, so beantworten wir Ihnen gerne weitere Fragen oder werden Ihnen eine Investitionsberatung in Polen anbieten.